Die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) ist seit Ende 2023 in Kraft und muss in Österreich umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist eine Beschleunigung von Verfahren beim Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere in „Beschleunigungsgebieten“, in denen vereinfachte Genehmigungsprozesse gelten sollen.
Doch was bedeutet das in der Praxis? Wie lassen sich Naturschutzvorgaben wahren und Konflikte mit der Bevölkerung vermeiden?
ÖKOBÜRO zeigt anhand von Best Practices und Empfehlungen für Windkraft, worauf es bei der Planung ankommt und wie öffentliche Beteiligung zu mehr Akzeptanz und einer beschleunigten Energiewende beitragen kann.